8. Februar 2002 3. Zivilkammer
...52 Abs. 1 AktG unwirksam, weil die Erwerbsbeschränkung des § 52 Abs. 1 AktG nach § 52 Abs. 9 AktG keine Anwendung finde, wenn der Erwerb des Vermögensgegenstandes den Gegenstand des Unternehmens bilde...
REWIS RS 2002, 4605