14. Februar 2002 2. Strafsenat
...51. 6Nach § 51 Abs. 2 Satz 1 StPO unterbleiben die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsgeldes, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt wird. 7Rechtzeitig ...
REWIS RS 2002, 4545