17. Januar 2006 2. Strafsenat
...51 RVG Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, § 51 Rn. 13 ff. mit weiteren Nachweisen). 6Auf dieser Grundlage sind aber die vom Antragsteller für den ehemaligen Angeklagten erbrachten Tätigkeiten noc...
REWIS RS 2006, 5590
13. Januar 2006 2. Strafsenat
...51 RVG dahinstehen kann. 91. 10Das Verfahren war nicht "besonders schwierig" im Sinne von § 51 Abs. 1 BRAGO. "Besonders schwierig" im Sinne des § 51 Abs. 1 BRAGO ist ein Verfahren,...
REWIS RS 2006, 5642
12. September 2005 2. Strafsfenat
...51 RVG dadurch Rechnung getragen, dass nunmehr ausdrücklich in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG die Bewilligung einer Pauschgebühr für einen Verfahrensabschnitt möglich ist (vgl. dazu BT-Dr. 15/1971, S. 201). D...
REWIS RS 2005, 1895
29. September 2006 2. Strafsenat
...51 RVG dadurch Rechnung getragen, dass nunmehr ausdrücklich in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG die Bewilligung einer Pauschgebühr für einen Verfahrensabschnitt möglich ist (vgl. dazu BT-Dr. 15/1 971, S. 201). ...
REWIS RS 2006, 1529
16. August 2022 5. Strafsenat
...51 RVG zu bewilligen, deren Höhe er in das Ermessen des Gerichts gestellt hat. Bei dem Oberlandesgericht ging der Antrag am 17.03.2022 ein. 5Der Vertreter der Staatskasse hat die Einrede der Verjährun...
REWIS RS 2022, 9612
15. August 2006 2. Strafsenat
...51 RVG dadurch Rechnung getragen, dass nunmehr ausdrücklich in § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG die Bewilligung einer Pauschgebühr für einen Verfahrensabschnitt möglich ist (vgl. dazu BT-Dr. 15/1971, S. 201). D...
REWIS RS 2006, 2204
30. März 2006 2. Strafsenat
...51 RVG anwendbar bleibt, da die Formulierung des § 51 Abs. 1 RVG derjenigen des früheren § 99 Abs. 1 BRAGO entspricht (vgl. z.B. Senat im Beschluss vom 17. Januar 2006, 2 (s) Sbd. VIII - 237/05). Eine...
REWIS RS 2006, 4191
30. März 2017 5. Strafsenat
...51 RVG und mit den angefallenen gesetzlichen Gebühren für die erste Instanz nicht mehr zumutbar vergütet. Er regt jedoch an, den Antrag auf Bewilligung einer Pauschgebühr zurückzuweisen, da dem Antrag...
REWIS RS 2017, 13051
4. April 2022 5. Strafsenat
Oberlandesgericht Hamm | 5. Strafsenat: 5 RVGs 12/22 None None Der Antrag wird abgelehnt. 1Der Antrag auf Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG war abzulehnen. Es kann offen blei...
REWIS RS 2022, 9613
2. März 2006 2. Strafsenat
...51 Abs. 1 RVG. Zur Frage, wann ein Verfahren "besonders schwierig" ist, hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 99 BRAGO fest, da das RVG insoweit keine Änderungen gebracht h...
REWIS RS 2006, 4759
30. März 2017 5. Strafsenat
...51 RVG und mit den angefallenen gesetzlichen Gebühren nicht mehr zumutbar abgegolten, so dass er gegen die Bewilligung einer angemessenen Pauschgebühr keine Bedenken erhebt. 4Zu der Stellungnahme des ...
REWIS RS 2017, 13027
24. Oktober 2005 2. Strafsenat
...51 RVG eine Pauschgebühr zu bewilligen. 91. 10Das Verfahren war zum einen "besonders schwierig" im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG. Zur Frage, wann ein Verfahren "besonders schwierig" i...
REWIS RS 2005, 1194
22. Mai 2006 2. Strafsenat
...51 RVG. 29Das Verfahren war zum anderen – entgegen der Auffassung des Antragstellers – auch nicht "besonders umfangreich" i.S.v. § 51 Abs. 1 RVG. Auch insoweit bleibt, da die Formulierung de...
REWIS RS 2006, 3404
7. September 2005 2. Strafsenat
...51 RVG eine Pauschgebühr zu bewilligen. 41. Das Verfahren war zum einen "besonders schwierig" im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG. Zur Frage, wann ein Verfahren "besonders schwierig" ist...
REWIS RS 2005, 1928
5. Dezember 2005 2. Strafsenat
...51 RVG eine Pauschgebühr zu bewilligen. 91. 10Das Verfahren war zum einen "besonders schwierig" im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG. Zur Frage, wann ein Verfahren "besonders schwierig" i...
REWIS RS 2005, 447
27. Februar 2020 5. Strafsenat
...51 RVG handelte, das auch besondere Schwierigkeiten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bot. Dies ergibt sich insbesondere aus dem zu behandelnden Prozessstoff, der komplex war und von daher ein...
REWIS RS 2020, 12098
28. Februar 2006 2. Strafsenat
...51 Abs. 1 RVG. 24aa) Insoweit hat der Senat bereits wiederholt dargelegt, dass grundsätzlich die bisherige Rechtsprechung des Senats zum Kriterium des "besonderen Umfangs" auf § 51 RVG anwe...
REWIS RS 2006, 4803
27. August 2020 5. Strafsenat
...51 RVG handelte, das auch besondere Schwierigkeiten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bot. Dies ergibt sich insbesondere aus dem zu behandelnden Prozessstoff, der komplex war und von daher ein...
REWIS RS 2020, 12050
27. Februar 2020 5. Strafsenat
...51 RVG handelte, das auch besondere Schwierigkeiten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bot. Dies ergibt sich insbesondere aus dem zu behandelnden Prozessstoff, der komplex war und von daher ein...
REWIS RS 2020, 12099
10. August 2006 2. Strafsenat
...51 Abs. 1 RVG dahinstehen kann. 10Das Verfahren war nicht "besonders schwierig" im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG. "Besonders schwierig" im Sinne des § 51 Abs. 1 RVG ist ein Verfahren, ...
REWIS RS 2006, 2233
5. Mai 2022 5. Strafsenat
...51 RVG ist im tenorierten Umfang begründet. Der weitergehende Antrag war jedoch abzulehnen. 7Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG ist dem gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt für das ganze Ve...
REWIS RS 2022, 5332
8. Juni 2007 2. Strafsenat
...51 Abs. 1 RVG eine Pauschgebühr zu bewilligen. 101. 11Entsprechend der Ansicht des Vorsitzenden des Strafkammer war das Verfahren "besonders schwierig" im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG. "B...
REWIS RS 2007, 3524
16. März 2007 2. Strafsenat
...51 Abs. 1 RVG eine Pauschgebühr zu bewilligen. 101. 11Entsprechend der Ansicht der Vorsitzenden des Strafkammer war das Verfahren "besonders schwierig" im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG. "B...
REWIS RS 2007, 4708
28. Juni 2006 2. Strafsenat
...51 RVG Burhoff, a.a.O., § 51 Rn. 13 ff. mit weiteren Nachweisen; vgl. zuletzt u.a. Senat in StraFo 2006, 172 = Rpfleger 2006, 433). Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung sind die vom Antragstel...
REWIS RS 2006, 2908
22. September 2005 2. Strafsenat
...51 RVG, Rn. 19 ff. mit weiteren Nachweisen; Burhoff StraFo 1999, 261, 264; vgl. u.a. Senat AGS 2003, 257). Das ist vorliegend nicht der Fall. Insoweit schließt sich der Senat der Einschätzung des Vors...
REWIS RS 2005, 1671