11. November 2020 I. Strafvollstreckungskammer
...51 IRG zuständig. 132. 14Dem Antrag auf Anerkennung des niederländischen Urteils war in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang stattzugeben. 15Nur insoweit war die Vollstreckung nach §§ 90 b – 90c IRG...
REWIS RS 2020, 6139