23. Juni 2016 5. Zivilsenat
...51/15 aufgrund des Zeitgewinns eine Umschuldung gelungen. Der Wille zur Umschuldung begründe auch deswegen keine Benachteiligungsabsicht, weil im Falle einer Umschuldung die titulierte Forderung voll ...
REWIS RS 2016, 9359