12. Oktober 2001 V. Zivilsenat
...51 BNotO) zutrifft, die Beschaffung der L-schungsunterlagen sei auch nach der Hinterlegung Sache der Beklagten ge-wesen, mag dahinstehen. Eir die Anforderung der schungsbewilligungbei dem Bruder der B...
REWIS RS 2001, 1037
7. Juni 2022 2. Zivilsenat
...51 BnotO, der Notariatsverwalter gem. § 56 BnotO oder ein anderer Notar, mit dem der Notar am Ort seines Amtssitzes zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden ist oder mit dem er dort gemeinsame Geschäf...
REWIS RS 2022, 4908
23. Juni 2016 5. Zivilsenat
...51/15 aufgrund des Zeitgewinns eine Umschuldung gelungen. Der Wille zur Umschuldung begründe auch deswegen keine Benachteiligungsabsicht, weil im Falle einer Umschuldung die titulierte Forderung voll ...
REWIS RS 2016, 9359
26. November 2007 Senat für Notarsachen
...51 BNotO) nicht einem Angehörigen der Sozietät des ausgeschiedenen Notars überträgt, sondern auf den von ihr neu bestellten Notar. Denn erfahrungsgemäß werden die Mandanten des aus-geschiedenen Notars...
REWIS RS 2007, 659
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