24. August 2020 13. Zivilsenat
...502 BGB regelt dagegen keinen Fall der Pflichtverletzung, sondern einen Fall der ordnungsgemäßen Erfüllung des Darlehensvertrages (Beck-online Großkommentar BGB/Knops, Stand 1. 6. 2020, § 502 Rn. 16)....
REWIS RS 2020, 12051
29. November 2018 24. Zivilsenat
...502 Abs. 2 Nr. 2 BGB eine eigene Rechtsfolge. Hiernach sei im Falle einer fehlerhaften oder fehlenden Information über die Vorfälligkeitsentschädigung eine solche nicht geschuldet. 5Hiergegen richtet ...
REWIS RS 2018, 1044
27. Juni 2019 24. Zivilsenat
...502 BGB stünden nebeneinander und würden sich nicht ausschließen. Darüber hinaus habe die Beklagte fehlerhaft und irreführend über den zu zahlenden Tageszins belehrt. Durch die Angabe eines zu zahlend...
REWIS RS 2019, 5965
8. Juli 2021 12. Zivilsenat
...502 BGB, ohne das Anlaufen der 14-tägigen Widerrufsfrist zu berühren (BGH, Urteil vom 28. Juli 2020 – XI ZR 288/19, juris Rn. 25). Der Senat nimmt Bezug auf die ausführliche Begründung des Bundesgeric...
REWIS RS 2021, 4204
6. Dezember 2018 24. Zivilsenat
...502 Abs. 2 Nr. 2 BGB eine Modifikation des Widerrufsrechts bewirken soll, lässt sich weder dem Wortlaut der Norm noch der Gesetzesbegründung entnehmen. Nach der Gesetzesbegründung ist § 502 Abs. 2 Nr....
REWIS RS 2018, 728
18. Juli 2019 24. Zivilsenat
...502 Abs. 2 Nr. 2 BGB eine Modifikation des Widerrufsrechts bewirken soll, lässt sich weder dem Wortlaut der Norm noch der Gesetzesbegründung entnehmen. Nach der Gesetzesbegründung ist § 502 Abs. 2 Nr....
REWIS RS 2019, 5278
16. Mai 2019 24. Zivilsenat
...502 Abs. 2 Nr. 2 BGB eine Modifikation des Widerrufsrechts bewirken soll, lässt sich weder dem Wortlaut der Norm noch der Gesetzesbegründung entnehmen. Nach der Gesetzesbegründung ist § 502 Abs. 2 Nr....
REWIS RS 2019, 7165
14. Februar 2019 24. Zivilsenat
...502 Abs. 2 Nr. 2 BGB eine Modifikation des Widerrufsrechts bewirken soll, lässt sich weder dem Wortlaut der Norm noch der Gesetzesbegründung entnehmen. Nach der Gesetzesbegründung ist § 502 Abs. 2 Nr....
REWIS RS 2019, 10309
14. Februar 2019 24. Zivilsenat
...502 Abs. 2 Nr. 2 BGB eine Modifikation des Widerrufsrechts bewirken soll, lässt sich weder dem Wortlaut der Norm noch der Gesetzesbegründung entnehmen. Nach der Gesetzesbegründung ist § 502 Abs. 2 Nr....
REWIS RS 2019, 10292