4. August 2008 5. Kammer
...5 b zur KAVO keine Anwendung finden. 393. Auch § 5 der Anlage 27 zur KAVO ist nicht einschlägig, denn diese Vorschrift regelt nur die Eingruppierung von Mitarbeitern, die am 01.10.2005 bei Fortgeltung...
REWIS RS 2008, 2529