24. Februar 2016 15. Zivilsenat
...5 Abs.1 S.3 GBO, 5 FamFG zur Bestimmung des örtlich zuständigen Grundbuchamts berufen, denn es ist im vorliegenden Fall das „nächsthöhere gemeinsame Gericht“ im Sinne des § 5 Abs.1 FamFG. 5Die in § 5...
REWIS RS 2016, 15637