19. Juli 2018 5. Zivilsenat
Rücküberstellungssache: Begleitende Straftat mit geringem Unrechtsgehalt; Aufrechterhaltung der Sicherungshaft nach dem Scheitern des Versuchs der …
...4a AufenthG nach dem Scheitern des Versuchs der Rücküberstellung abzusehen, wenn zu erwarten ist, dass die Haft aufgrund eines entsprechenden bereits gestellten oder vorbereiteten Haftantrags verlänge...
REWIS RS 2018, 5767
21. März 2023 13. Zivilsenat
...4a AufenthG ist zu entnehmen, dass das Scheitern einer Abschiebung nicht zwingend zur Freilassung des Betroffenen führt.Hinzu tritt hier, dass gegen den Betroffenen nach den Feststellungen bis zuletzt...
REWIS RS 2023, 2190
25. Oktober 2022 13. Zivilsenat
(Rechtsbeschwerde in einer Abschiebungshaftsache: Gehörsverletzung durch bei Zurückweisung einer Beschwerde vor Akteneinsichtsgewährung; Anforderungen an die …
...4a AufenthG nach dem Scheitern der geplanten Abschiebung dann absehen, wenn die Voraussetzungen für die Haftanordnung unverändert vorliegen und zu erwarten ist, dass die Haft auf Grund eines entsprech...
REWIS RS 2022, 7627
16. Juni 2016 5. Zivilsenat
Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur Aufnahmebereitschaft des Zielstaats
...4a AufenthG) und nicht schon allein deswegen verliert, weil die Behörde einen neuen Zielstaat für die Abschiebung bestimmt. Abschiebungshaft kann auch angeordnet werden, wenn in der Abschiebungsandroh...
REWIS RS 2016, 9781
6. Oktober 2020 13. Zivilsenat
Haftaufhebungssache: Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Haftantrags; Fehlen des erforderlichen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft; Aufhebung einer …
...4a AufenthG zur Stellung eines Haftverlängerungsantrags zu nutzen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 179/15, InfAuslR 2018, 415 Rn. 21) und die Verlängerung der Haft zu erwirken. Sind die V...
REWIS RS 2020, 1326
16. Juni 2016 V. Zivilsenat
...4a AufenthG) und nicht schon allein deswegen verliert, weil die Behörde einen neuen Zielstaat für die Abschiebung bestimmt. Abschiebungshaft kann auch angeordnet werden, wenn in der Abschiebungsandroh...
REWIS RS 2016, 9839