19. Mai 2004 18. Kammer
...495 ZPO i.V.m. § 270 Abs. 3 ZPO). 42b) Entgegen der Auffassung des Beklagten kommt es nach diesen anzuwendenden Vorschriften nicht auf den Zeitpunkt der Klagezustellung oder seine Kenntnisnahme an....
REWIS RS 2004, 3075
4. März 2011 18. Kammer
...495 ZPO gilt. Der Einwand, § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO finde im arbeitsgerichtlichen Verfahren lediglich "entsprechende" Anwendung, da dem Zivilprozess eine Güteverhandlung im Sinne des § 54 Ab...
REWIS RS 2011, 8844
20. Juli 2011 2. Kammer
...495 ZPO gilt.37Soweit es nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ankommt, ist für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren anerkannt, dass insoweit a...
REWIS RS 2011, 4541
5. März 2010 13. Kammer
...495 ZPO, §§ 46 Abs. 2 Satz 1, 80 Abs. 2 Satz 1 ArbGG steht einer erneuten Sachentscheidung dann nicht mehr entgegen, wenn sich die zugrundeliegenden - tatsächlichen oder rechtlichen - Umstände geänder...
REWIS RS 2010, 8724
8. Januar 2010 10. Kammer
...495 ZPO, §§ 46 Abs. 2 Satz 1, 80 Abs. 2 Satz 1 ArbGG steht einer erneuten Sachentscheidung dann nicht mehr entgegen, wenn sich die zugrundeliegenden - tatsächlichen oder rechtlichen - Umstände geänder...
REWIS RS 2010, 10619
1. Juni 2012 18. Kammer
...495 ZPO gilt. Der Einwand, § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO finde im arbeitsgerichtlichen Verfahren lediglich "entsprechende" Anwendung, da dem Zivilprozess eine Güteverhandlung im Sinne des § 54 Ab...
REWIS RS 2012, 5887