22. Januar 2009 3. Strafsenat
...491 Abs. 1 Satz 1 StPO gewährt demgegenüber einen Auskunftsan-spruch für die Fälle, die in der StPO nicht besonders geregelt sind. Gegen eine ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 491 ...
REWIS RS 2009, 5527