2. September 2015
Waffenrechtliche Erlaubnis zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen und Munition
...49 WaffG zuständig. Nach § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG sei eine waffenrechtliche Erlaubnis zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen einträten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Versagung der Erlau...
REWIS RS 2015, 5923