11. März 2021 1. Kammer
...49 SGB V) ist das vorrangige Prinzip. § 11 MuSchG füllt demgegenüber nur eine verbleibende Lücke zugunsten eines vorbeugenden Schutzes der Schwangeren.“ 83Auch in diesen Fällen geht die ständige Recht...
REWIS RS 2021, 10531