12. März 2002 IX. Zivilsenat
...49 Abs. 5 BeamtVG hier von der Erstattung ausgeschlossen wer-den. Die auûerdem ersetzt verlangten Verfahrenskosten der verstorbenen KI-gerin und ihres Vormundes sind weitergehende Verzugsscm. § 288Abs...
REWIS RS 2002, 4126
27. November 2017
...49 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG würden bei Eintritt des Versorgungsfalles als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt, (1.) nach § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG die Zeit im Angestelltenverhältnis bei der Univer...
REWIS RS 2017, 1711
16. Januar 2003 IX. Zivilsenat
...49 BeamtVG Nr. 5). Rechtshängig-keit ist hier jedoch nach § 209 Abs. 1 BEG, § 253 Abs. 1 ZPO erst mit Zustel-lung der Klagschrift an den Beklagten am 5. November 1998 (GA I 5) eingetre-ten.KirchhofGan...
REWIS RS 2003, 4870
9. September 2021 2. Senat
Geltung des Versorgungsfallprinzips auch für Versorgungsansprüche von Soldaten
...49 Rn. 8) ebenso wie der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung im Versorgungsrecht der Soldaten und Beamten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1996 - 2 B 86.95 - juris Rn. 8, Urtei...
REWIS RS 2021, 2731
27. Oktober 2016
Beurlaubung zur Erlangung der Fachhochschulreife grundsätzlich keine ruhegehaltsfähige Vordienstzeit
...49 BeamtVG eine rechtswidrige Vordienstentscheidung nach den Grundsätzen des § 48 VwVfG zurücknehmen. Vertrauensschutzgesichtspunkte hätten der Entscheidung nicht entgegengestanden, weil die Klägerin ...
REWIS RS 2016, 3146
21. Juni 2017 4. Kammer
...49 BeamtVG das an die Klägerin zu zahlende Witwengeld auf 1.832,50 Euro fest. 25Die Klägerin ist der Ansicht, ihre Witwenpension in Höhe von 60 % errechne sich auf Basis von 75 % der ruhegehaltsfähige...
REWIS RS 2017, 9247
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).18 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.19 Ein d...
REWIS RS 2012, 4219
26. Juli 2012 2. Senat
...49,86 Stunden. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt:4 Der Kläger sei im geltend gemachten Zeitraum unter Verstoß gegen Unionsrecht zu einer Arbeitszeit von durchschnittlich ...
REWIS RS 2012, 4214
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).15 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.16 Ein d...
REWIS RS 2012, 4233
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).15 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.16 Ein d...
REWIS RS 2012, 4241
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).16 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.17 Ein d...
REWIS RS 2012, 4220
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).16 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.17 Ein d...
REWIS RS 2012, 4218
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).18 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.19 Ein d...
REWIS RS 2012, 4258
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).18 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.19 Ein d...
REWIS RS 2012, 4251
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).16 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.17 Ein d...
REWIS RS 2012, 4257
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).17 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.18 Ein d...
REWIS RS 2012, 4217
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).16 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.17 Ein d...
REWIS RS 2012, 4212
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).18 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.19 Ein d...
REWIS RS 2012, 4269
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).16 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.17 Ein d...
REWIS RS 2012, 4259
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).16 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.17 Ein d...
REWIS RS 2012, 4216
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).18 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.19 Ein d...
REWIS RS 2012, 4211
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).16 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.17 Ein d...
REWIS RS 2012, 4261
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.).16 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.17 Ein d...
REWIS RS 2012, 4215
26. Juli 2012 2. Senat
Hamburger Feuerwehr; Geldentschädigung für Feuerwehrbeamte für rechtswidrig abverlangten Dienst; unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Verjährungsfrist
...49 f.).17 b) Die Überschreitung der unionsrechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit begründet bereits seit 1. Januar 2001 einen hinreichend qualifizierten Verstoß.18 Ein d...
REWIS RS 2012, 4238
26. Juli 2012 2. Senat
...49 f.). Nichts anderes gilt für den Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung, in dem sich der Kläger auf § 4 Nr. 1 des Anhangs der Richtlinie Nr. 97/81/EG berufen kann.17 b) Die Überschreitun...
REWIS RS 2012, 4249
Entscheidung noch nicht verfügbar? Wir benachrichtigen Sie gerne!
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abdeckung unseres Index.