29. Juli 2019 2. Senat
Disziplinare Ahndung von rechtsextremistischen und menschenverachtenden Äußerungen sowie von Gewalt- und Tötungsfantasien eines Justizvollzugsbeamten
...49 Abs. 4 BeamtStG vorliegend nicht greifen kann", weil § 49 Abs. 4 BeamtStG lediglich die Übermittlung solcher Erkenntnisse erlaube, die im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Dritte bekannt gewo...
REWIS RS 2019, 4997
29. Juli 2019 2. Senat
Disziplinare Ahndung von rechtsextremistischen und menschenverachtenden Äußerungen sowie von Gewalt- und Tötungsfantasien eines Justizvollzugsbeamten
...49 BeamtStG enthält eine bereichsspezifische Spezialregelung über die Übermittlung von Entscheidungen und Tatsachen betreffend einen Beamten aus Strafverfahren an den Dienstherrn, damit dieser prüfen ...
REWIS RS 2019, 5000