26. Juni 2000 7. große Strafkammer
...49 dieses Gesetzes, geht im Ergebnis fehl. Würde man § 49 auf den Kapitalerhöhungsprüfer nicht anwenden, wäre dessen Verantwortlichkeit nicht geregelt. Es gibt jedoch überhaupt keinen Grund dafür, ins...
REWIS RS 2000, 1852