2. Juli 1999 1. Strafsenat
...48cc-8b1c-e2e394f525d1]§ 169 S. 1 GVG[/ref]) nicht dargetan. 8Eine ungesetzliche Beschränkung der Öffentlichkeit ist nicht schon bei jeder Beeinträchtigung des freien Zugangs zum Verhandlungsort und d...
REWIS RS 1999, 867