20. August 2015
Versammlung, Teilnahmepflicht
...48 GmbHG folgt einem anderen gesetzlichen Regelungskonzept, als die Willensbildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach §§ 21 ff. WEG. a. Nach § 48 GmbHG ist für die Beschlussfähigkeit der Versam...
REWIS RS 2015, 6330