29. Juli 2019 2. Senat
Disziplinare Ahndung von rechtsextremistischen und menschenverachtenden Äußerungen sowie von Gewalt- und Tötungsfantasien eines Justizvollzugsbeamten
...477 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 StPO, sondern § 49 Abs. 4 BeamtStG. Die Übermittlungsbefugnisse gemäß § 477 StPO seien nicht abschließend. Vielmehr blieben besondere gesetzliche Bestimmungen, die die Übermitt...
REWIS RS 2019, 4997
29. Juli 2019 2. Senat
Disziplinare Ahndung von rechtsextremistischen und menschenverachtenden Äußerungen sowie von Gewalt- und Tötungsfantasien eines Justizvollzugsbeamten
...477 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 StPO, sondern § 49 Abs. 4 BeamtStG. Die Übermittlungsbefugnisse gemäß § 477 StPO seien nicht abschließend. Vielmehr blieben besondere gesetzliche Bestimmungen, die die Übermitt...
REWIS RS 2019, 5000