10. Juli 2012 14. Kammer
...474 StPO Rn. 1). Der Verwertung der Gespräche steht das Persönlichkeitsrecht des Klägers oder D1 nicht entgegen, weil die §§ 474 ff. StPO zugleich Grundlage für etwaige Eingriffe in das Persönlichkeit...
REWIS RS 2012, 4845