7. Mai 1999 16. Zivilsenat
...47 WEG). Die Beteiligten zu 1) haben die von ihnen mit Schriftsatz vom 24.07.1998 eingelegte sofortige weitere Beschwerde mit Schriftsatz vom 16.12.1998 zurückgenommen. Nach § 47 Satz 1 WEG bestimmt d...
REWIS RS 1999, 654
7. Mai 1999 16. Zivilsenat
...4706-a06c-87ba38e9622a]§ 47 WEG[/ref] Rn. 6; Bärmann/Pick/Merle § 47 WEG Rn. 44; a.A. BayObLG in st. Rspr., beisielsweise NZM 1998, 977; ebenso OLG Stuttgart OLGZ 83, 171: Im Regelfall grundsätzlich E...
REWIS RS 1999, 655
3. November 1999 16. Zivilsenat
...47 WEG enthält für den Fall der Rechtsmittelrücknahme keine dem § 13 a Abs. 1 S. 2 FGG entsprechende Sonderregelung, so dass es bei der für § 47 WEG anerkannten Regel verbleiben muss, dass die Beteili...
REWIS RS 1999, 1220
14. August 2006 16. Zivilsenat
...47 WEG. 9Die Kostenentscheidung für das Rechtsbeschwerdeverfahren folgt ebenfalls aus § 47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, den unterlegenen Antragsgegnern zu 3. und 4. die Gerichtskosten des...
REWIS RS 2006, 2215
10. Juli 2006 16. Zivilsenat
...47 WEG. Es besteht auch für diese Instanz keine Veranlassung, von dem in § 47 WEG bestimmten Kostengrundsatz abzuweichen, wonach die Verfahrensbeteiligten die ihnen entstandenen außergerichtlichen Kos...
REWIS RS 2006, 2702
4. Juli 2006 16. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, der unterlegenen Antragsgegnerin die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Im Übrigen besteht keine Veranlassung, von dem in § 47 WEG bes...
REWIS RS 2006, 2797
29. Mai 2007 16. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, der unterlegenen Antragstellerin die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Im übrigen besteht keine Veranlassung, von dem in § 47 WEG bes...
REWIS RS 2007, 3637
29. September 2005 16. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, der unterlegenen Antragstellerin die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Im übrigen besteht keine Veranlassung, von dem in § 47 WEG bes...
REWIS RS 2005, 1547
19. Januar 2000 16. Zivilsenat
...47 WEG von Bedeutung sein könne (vg. BayObLG NZM 1998, 488; BayObLG WE 1995, 63; BayObLG WE 1997, 153 = WuM 1996, 722; OLG Hamm, FGPrax 1999, 48; Merle a.a.O. § 44 Rd. 99;). Demgegenüber wird auch ver...
REWIS RS 2000, 3425
6. August 2007 16. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, den unterlegenen Antragsgegnern die Gerichtskosten der Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Im übrigen besteht keine Veranlassung, von dem in § 47 WEG bestimmten...
REWIS RS 2007, 2536
28. April 2006 16. Zivilsenat
...47 WEG. Im Übrigen besteht keine Veranlassung, von dem in § 47 WEG bestimmten Kostengrundsatz abzuweichen, wonach die Verfahrensbeteiligten die ihnen entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst zu t...
REWIS RS 2006, 3774
9. Mai 2007 16. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, den unterlegenen Antragsgegnern zu 2.) die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Im Übrigen besteht keine Veranlassung, von dem in § 47 W...
REWIS RS 2007, 3880
26. Mai 2004 16. Zivilsenat
...47 WEG. Es war lediglich über die Kostentragung im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren zu entscheiden, weil das Verfahren in der ersten Instanz noch nicht abgeschlossen ist und die Schlussentsch...
REWIS RS 2004, 2985
20. Februar 2004 16. Zivilsenat
...47 WEG geschützt: Stellt das Gericht fest, dass ein Anfechtungsantrag tatsächlich willkürlich war, ihm also jede innere Berechtigung fehlte, so ist es nicht gehindert, den Antragstellerin auch die auß...
REWIS RS 2004, 4431
30. Januar 2004 16. Zivilsenat
...47 WEG über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden. Durch Beschluss vom 18.12.2003 hat es die Gerichtskosten den Antragsgegnern auferlegt, eine Erstattung außergerichtlicher Kosten aber ni...
REWIS RS 2004, 4767
22. Juni 2005 16. Zivilsenat
...47 WEG bestimmten Kostengrundsatz abzuweichen, wonach die 13Verfahrenbeteiligten die ihnen entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben. 14Mit seiner Entscheidung zur Hauptsache ver...
REWIS RS 2005, 2954
18. März 2005 16. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, dem unterlegenen Antragsgegner die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Im übrigen besteht keine Veranlassung, von dem in § 47 WEG besti...
REWIS RS 2005, 4391
31. Juli 2006 16. Zivilsenat
...47 WEG. 10Es entspricht billigem Ermessen, dass die Antragstellerin als auch im Rechtsbeschwerdeverfahren unterlegene Partei die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt. Dag...
REWIS RS 2006, 2342
30. Mai 2005 16. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, den unterlegenen Antragsgegnern die Gerichtskosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Im übrigen besteht keine Veranlassung, von dem ...
REWIS RS 2005, 3400
18. April 2005 16. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, den unterlegenen Antragsgegnern die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Im übrigen besteht keine Veranlassung, von dem in § 47 WEG best...
REWIS RS 2005, 3986
13. Juli 2001 16. Zivilsenat
...47 WEG). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 16.097,27 DM festgesetzt. None 1G r ü n d e 2Die form- und ...
REWIS RS 2001, 1904
24. April 2006 16. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, den unterlegenen Antragstellern die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Im Übrigen besteht keine Veranlassung, von dem in § 47 WEG best...
REWIS RS 2006, 3901
11. März 2005 16. Zivilsenat
...47 WEG. Es entspricht billigem Ermessen, den unterlegenen Antragsgegnern die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Im übrigen besteht keine Veranlassung, von dem in § 47 WEG best...
REWIS RS 2005, 4545
20. November 1996 16. Zivilsenat
...47 WEG entscheidet, wer die Verfahrenskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu tragen hat. Diese gerichtliche Entscheidung soll nicht durch Mehrheitsbeschluß der Eigentümer unterlau...
REWIS RS 1996, 541
20. November 1996 16. Zivilsenat
...47 WEG entscheidet, wer die Verfahrenskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu tragen hat. Diese gerichtliche Entscheidung soll nicht durch Mehrheitsbeschluß der Eigentümer unterlau...
REWIS RS 1996, 540