18. Mai 2016 27. Zivilsenat
...47 GBO) geführten Diskussionen bei Schaffung des § 40 GmbHG durch das MoMiG noch von einer unbewussten Regelungslücke gesprochen werden könne (Münchner Kommentar zum GmbHG, 1. Auflage 2012, § 40 Rn. 2...
REWIS RS 2016, 11188
1. März 2007 5. Zivilsenat
...47 GBO werden, soweit ein Grundstück im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht, als Eigentümer die Gesellschafter mit dem Zusatz eingetragen, dass ihnen das Eigentum als Gesellschafter ...
REWIS RS 2007, 4970
15. Januar 2009 5. Zivilsenat
...47 GBO werden, soweit ein Grundstück im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht, als Eigentümer die Gesellschafter mit dem Zusatz eingetragen, dass ihnen das Eigentum als Gesellschafter ...
REWIS RS 2009, 5632
3. Mai 2017 15. Zivilsenat
...47 GBO eingetragenen werden soll, vor. 16Gemäß § 428 Satz 1 BGB ist Gesamtgläubigerschaft gegeben, wenn erstens jeder Gläubiger zur Forderung der ganzen Leistung vom Schuldner berechtigt ist und zweit...
REWIS RS 2017, 11544
24. Mai 2016 27. Zivilsenat
...47 GBO) geführten Diskussionen bei Schaffung des § 40 GmbHG durch das MoMiG noch von einer unbewussten Regelungslücke gesprochen werden könne (Münchner Kommentar zum GmbHG/Heidinger, § 40, Rn. 18 ff.,...
REWIS RS 2016, 11007
10. April 2006 15. Zivilsenat
Oberlandesgericht Hamm | 15. Zivilsenat: 15 W 478/05 None None Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts vom 5. Juli 2005 werden aufgehoben. Das Nachlassgericht wird angewiesen, ...
REWIS RS 2006, 4013