14. Februar 2023 Strafkammer
...47IV. 48Nach den getroffenen Feststellungen hat sich der Angeklagte eines besonders schweren Raubes nach §§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB schuldig gemacht. Die – durch das vorhergehende Drohen mit...
REWIS RS 2023, 7280