15. Dezember 2016
Kein Anspruch auf vorläufige Versetzung in den Ruhestand
...47 BBG Nr. 3 Rn. 13 f.). Die Versetzung in den Ruhestand ist - wie die Ernennung des Beamten - ein statusverändernder Verwaltungsakt. Sie ist nach dem Ruhestandsbeginn nicht mehr korrigierbar; die abs...
REWIS RS 2016, 544