29. Juni 2000 1. Strafsenat
...463d StPO) unterscheidet sich von der den Jugendäm-tern übertragenen (§ 38 Abs. 1 JGG) Jugendgerichtshilfe dadurch, daß sie pri-mär Rechtshilfe und erst sekundär Sozialhilfe ist (Pfeiffer und Wache in...
REWIS RS 2000, 1801
26. September 2007 1. Strafsenat
...463d StPO ergibt sich, dass der Gerichtshilfe in erster Linie die Aufgabe zugewiesen ist, Ermittlungen in Be-zug auf die persönlichen Verhältnisse und das soziale Umfeld des Beschuldig-ten oder Verurt...
REWIS RS 2007, 1762