11. September 2017 5. Zivilsenat
...46 BGB wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden, so dass der Kläger Eigentum daran erworben habe. Da die Vertragsdauer länger sei als die Nutzungsdauer des Objekts, liege kein Scheinbestandte...
REWIS RS 2017, 5548