23. November 2022 6. Kammer
...46 BNatSchG für die in seinem Besitz befindlichen Zeisige nicht nachgewiesen. § 46 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG bestimmt unter anderem, dass diejenige Person, die lebende Tiere der besonders geschützten Arte...
REWIS RS 2022, 9496