25. November 2003 2. Strafsenat
...455 Abs. 2 StPO zur Folge habe. Die Suizidgefahr sei kein ausreichender Grund für den Strafaufschub nach § 455 Abs. 2 StPO, da ihr mit Sicherungsmaßnahmen nach § 88 StVollzG zu begegnen sei. 5Ein vor...
REWIS RS 2003, 556