26. März 2014 3. Zivilsenat
...45 WaffG. In § 46 WaffG ist bestimmt, was im Falle einer derartigen Rücknahme oder eines Widerrufs mit den Erlaubnisurkunden und mit Waffen oder Munition im Besitz des ehemals Berechtigten zu geschehe...
REWIS RS 2014, 9892