25. Oktober 2007 6. Senat für Familiensachen
...45 RVG die gesetzliche Vergütung, also die im RVG geregelte Vergütung des Wahlanwalts mit den sich aus dem RVG ergebenden Einschränkungen. Der Rechtsanwalt muss sich deshalb einen Verstoß gegen seine ...
REWIS RS 2007, 1191
12. Februar 2009 6. Senat für Familiensachen
...45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung. Er soll also gegenüber dem nicht im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt nicht besser gestellt werden. Sondervorschriften, welche der genannt...
REWIS RS 2009, 5076
28. Januar 2009 6. Senat für Familiensachen
...45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung. Er soll also gegenüber dem nicht im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt nicht besser gestellt werden. Sondervorschriften, welche der genannt...
REWIS RS 2009, 5395
28. Januar 2009 6. Senat für Familiensachen
...45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung. Er soll also gegenüber dem nicht im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt nicht besser gestellt werden. Sondervorschriften, welche der genannt...
REWIS RS 2009, 5396
28. Januar 2009 6. Senat für Familiensachen
...45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung. Er soll also gegenüber dem nicht im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt nicht besser gestellt werden. Sondervorschriften, welche der genannt...
REWIS RS 2009, 5401
28. Januar 2009 6. Senat für Familiensachen
...45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung. Er soll also gegenüber dem nicht im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt nicht besser gestellt werden. Sondervorschriften, welche der genannt...
REWIS RS 2009, 5408