11. Dezember 2013 2. Wehrdienstsenat
Wehrdienstdisziplinarverfahren; Wiedereinsetzung; Fristversäumnis durch Verteidiger; Verschulden des Antragstellers
...44 StPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand demjenigen zu gewähren, der ohne Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten. Bei der Prüfung der Frage, ob den Angeschuldigten oder Beschuldig...
REWIS RS 2013, 436
17. Februar 2021 2. Wehrdienstsenat
Erfolgreicher Wiedereinsetzungsantrag bei versäumter Berufungsbegründung
...44 StPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur demjenigen zu gewähren, der ohne Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten. Bei der Prüfung der Frage, ob den Angeschuldigten an einer Fr...
REWIS RS 2021, 8674
8. Februar 2011 2. Wehrdienstsenat
Wiedereinsetzung; Versäumung der Berufungsfrist; Unkenntnis der Urteilszustellung wegen Auslandsaufenthalt
...44 StPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur demjenigen zu gewähren, der ohne Verschulden verhindert war, eine Frist - hier die Berufungsfrist von einem Monat gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 WDO - ...
REWIS RS 2011, 9702
7. September 2018 2. Wehrdienstsenat
Verbot einer elektronischen Containersignatur; Übermittlungsmangel; Anwaltsverschulden
...44 StPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur demjenigen zu gewähren, der ohne Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten. Diese Voraussetzung ist erfüllt. Bei der Prüfung der Frage, o...
REWIS RS 2018, 4037
14. August 2017 2. Wehrdienstsenat
Zu den Rechtswirkungen eines Antrags auf Verteidigerbestellung
...44 StPO Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist beantragen kann (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. November 2013 - 1 Ws 366/13 - NStZ-RR 2014, 51 Rn.7, 10).10 Nach § 44 Satz 1 StP...
REWIS RS 2017, 6604
22. Juni 2017 2. Wehrdienstsenat
Wiedereinsetzen wegen krankheitsbedingten Fernbleibens; Glaubhaftmachung
...44, 45 StPO statthaft. Es kann dahin stehen, ob der Antrag bereits vor der den Fristanlauf begründenden Zustellung wirksam gestellt werden kann, da er jedenfalls nach der Zustellung des Urteils an den...
REWIS RS 2017, 9199