14. Dezember 2023 9. Zivilsenat
...44 Abs. 1 Satz 10 und 11, Abs. 5 EStG seien weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Auch die Voraussetzungen für eine Entreicherung des Beklagten in Bezug auf die einbehaltenen Beträge seien nicht d...
REWIS RS 2023, 9925
14. Dezember 2023 9. Zivilsenat
...44 Abs. 1 Satz 10 und 11, Abs. 5 EStG seien weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Auch die Voraussetzungen für eine Entreicherung des Beklagten in Bezug auf die einbehaltenen Beträge seien nicht d...
REWIS RS 2023, 9906
14. Dezember 2023 9. Zivilsenat
...44 Abs. 1 Satz 10 und 11, Abs. 5 EStG seien weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Auch die Voraussetzungen für eine Entreicherung des Beklagten in Bezug auf die einbehaltenen Beträge seien nicht d...
REWIS RS 2023, 9923
22. September 2003 II. Zivilsenat
...442, 443 f.). Diese Grundsätze widersprechen- entgegen der Ansicht der Revision - nicht der Rechtsprechung des Bundesfi-- 6 -nanzhofs, wonach die Verbindlichkeit mit einiger Wahrscheinlichkeit bestehe...
REWIS RS 2003, 1575
14. Dezember 2023 9. Zivilsenat
Insolvenzanfechtung: Rückzahlung einer Einlage an stillen Gesellschafter als unentgeltliche Leistung
...44 Abs. 1 Satz 10 und 11, Abs. 5 EStG seien weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Auch die Voraussetzungen für eine Entreicherung des Beklagten in Bezug auf die einbehaltenen Beträge seien nicht d...
REWIS RS 2023, 9892MDR 2024, 397-398REWIS RS 2023, 9892