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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (5 Treffer)

Bundesarbeitsgericht: 2 AZR 193/21

22. Juli 2021 2. Senat

Nicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen Kündigung


...43 VwVfG bzw. § 39 SGB X. Ein (rechtswirksamer) Verwaltungsakt ist daher grundsätzlich von allen Staatsorganen zu beachten und ihren Entscheidungen als gegeben zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. BAG 8...

NJW 2021, 3069REWIS RS 2021, 3843

Bundesarbeitsgericht: 2 AZR 390/19

27. Februar 2020 2. Senat

Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen - Kündigungserklärungsfrist


...43).25 (a) Auch gegen eine solche teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 91 Abs. 5 SGB IX aF (§ 174 Abs. 5 SGB IX nF) spricht indes die gesonderte Fristenregelung in § 91 ...

MDR 2020, 999-1000REWIS RS 2020, 339

Bundesarbeitsgericht: 9 AZR 531/17

8. Mai 2018 9. Senat

Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses eigener Art durch Verwaltungsakt - Tatbestandswirkung von …


...43/15 - Rn. 26). Die Klägerin ist keine Arbeitnehmerin im Sinne des allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs und steht demnach nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten. Als Lehrbeauftragte wurde sie nic...

REWIS RS 2018, 9529

Bundesarbeitsgericht: 2 AZR 442/19

11. Juni 2020 2. Senat

Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung


...43) spricht die gesonderte Fristenregelung in § 174 Abs. 2 SGB IX. Danach kann die gemäß § 174 Abs. 1 iVm. § 168 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen Kündigung de...

MDR 2020, 1516-1517REWIS RS 2020, 424

Bundesarbeitsgericht: 6 AZR 780/10

28. Juni 2012 6. Senat

Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern - Vollständigkeit der Namensliste - Berechnung des Schwellenwerts


...43 Rn. 105 ff.). Gemäß § 43 VwVfG wirkt ein Verwaltungsakt nur gegenüber den Adressaten und den Betroffenen, denen er bekannt gegeben ist. Dazu gehören die Arbeitnehmer nicht. Nach der Rechtsprechung ...

ARBEITSRECHTBUNDESARBEITSGERICHT (BAG)BETRIEBSRATKÜNDIGUNGINSOLVENZRECHTINSOLVENZ

REWIS RS 2012, 5118

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