20. Februar 2024 9. Senat für Familiensachen
...43 Abs. 2 FamGKG. 14Unstreitig beläuft sich das Nettoeinkommen beider Ehegatten auf monatlich 4.000,00 €. Der dreifache Betrag ergibt 12.000,00 €. 15Im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 43 Abs. ...
REWIS RS 2024, 1275
23. Dezember 2022 1. Strafsenat
...43 Abs. 1 S. 1 FamGKG unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Erme...
REWIS RS 2022, 8392
16. September 2015 13. Senat für Familiensachen
...43 Abs. 2 FamGKG gehören. 11Entscheidend ist, dass § 43 FamGKG auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten abstellt. Auch Sozialleistungen wie Leistungen nach dem SGB II beeinflussen die wir...
REWIS RS 2015, 5299
8. Januar 2019 9. Senat für Familiensachen
...43Nach der Regelung in § 43 Abs. 1 FamGKG ist der Verfahrenswert in Ehesachen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermö...
REWIS RS 2019, 11763
11. Juli 2023 9. Familiensenat
...431. Bei dem Einwand einer anderweitigen Rechtshängigkeit gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO handelt es sich um ein in allen Instanzen von Amts wegen und unabhängig von etwaigen An...
REWIS RS 2023, 6066