28. Juni 2011 14. Kammer
...43r. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsperiode habe er der Beklagten mitgeteilt, dass er sich auf sein Leistungsverweigerungsrecht aus § 14 AGG berufe und nicht zur Arbeit erscheinen werde. Gleichwoh...
REWIS RS 2011, 5372