6. Mai 2004 10. Ziviilsenat
...422 BGB in jedem Falle auch zugunsten der Beklagten zu 2) zu berücksichtigen wäre, kommt es daher nicht mehr an. 21 II. 22Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 91 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO. 23Die Entsc...
REWIS RS 2004, 3278
5. November 2002 24. Zivilsenat
...422 BGB auch zugunsten der Beklagten. Die gegenüber den Beklagten noch offene Mietzinsforderung beläuft sich jedoch insgesamt auf monatlich weitere 2464,- DM (3964,-DM -1500,- DM). 20III. 21Die Kläge...
REWIS RS 2002, 848
27. Juli 2004 14. Zivilsenat
...422 Abs.1 BGB. Haften mehrere Schuldner als Gesamtschuldner, jedoch mit unterschiedlichen Beträgen, so besteht nur hinsichtlich des gemeinsamen geringeren Betrages ein Gesamtschuldverhältnis (BGHZ 12,...
REWIS RS 2004, 2090