12. Januar 2011 XII. Zivilsenat
...42 StGB vor, so müssen die Zahlungserleichterungen gewährt werden (OLG Stuttgart MDR 1993, 996; siehe auch Stree/Kinzig aaO § 42 Rn. 4). § 42 StGB erlaubt es auch, die Geldstrafe für eine längere Zeit...
REWIS RS 2011, 10585