30. März 2023 14. Zivilsenat - Familiensenat
...42 FamFG zu korrigieren. Die versehentlich unterbliebene Feststellung der Berufsmäßigkeit stellt eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne von § 42 Abs. 1 FamFG dar, da sich die Unrichtigkeit aus dem Zusa...
REWIS RS 2023, 3144
20. Mai 2019 18. Zivilsenat
...42 FamFG dahingehend berichtigt, dass es unter Ziff. II.2 Buchst. a in Zeile 6 des betreffenden Absatzes „… (vgl. Hopt/Roth, in: GK-AktG, …)“ heißen muss statt (vgl. Hirte/Mülbert/Roth in GK-AktG, …)“...
REWIS RS 2019, 7128
30. Dezember 2021 2. Zivilsenat
...42 FamFG berichtigt werden (Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 28 Rn. 31). Allerdings ist ein Beschluss, durch den der Antrag auf Berichtigung — so wie hier - zurückgewiesen wird, gern. § 42 Abs...
MDR 2022, 661-662REWIS RS 2021, 4
3. Juni 2019 7. Zivilsenat
...42 FamFG berichtigt werden könnte, nicht gegeben. Soweit der Antragsteller die Auffassung vertritt, er habe einen Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG lediglich in Aussicht gestellt, diesen jedoch (noch) nicht...
REWIS RS 2019, 6693
3. November 2017 4. Zivilsenat
...42 FamFG. Der Ausspruch, dass der Umgangspfleger seine Tätig berufsmäßig ausführt, ist offensichtlich aus Versehen unterblieben.
REWIS RS 2017, 2959
3. Dezember 2018 21. Zivilsenat
...42 FamFG wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass es im Beschlusseingang heißen muss: „[…] hat der 21. Zivilsenat – Familiensenat – des Oberlandesgerichts Köln […] am 03.12...
REWIS RS 2018, 958