6. Oktober 2011 5. Zivilsenat
Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem Tod des Betroffenen
...418 FamFG beteiligt worden sei. Daran fehle es hier. Das Beschwerderecht folge auch nicht aus Art. 6 Abs. 1 GG.III.3 Diese Erwägungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand.4 ...
REWIS RS 2011, 2663
6. Oktober 2011 V. Zivilsenat
...418 FamFG beteiligt worden sei. Daran fehle es hier. Das Beschwerderecht folge auch nichtaus Art. 6 Abs. 1 GG. III.Diese Erwägungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. 1. Gegen die Entscheid...
REWIS RS 2011, 2672
17. Dezember 2020 5. Zivilkammer
...418 FamFG“ mit dem Antrag, die Haft nach § 426 Abs. 2 FamFG aufzuheben, sowie festzustellen, dass die Haft ab Eingang dieses Schreibens den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat. Dem Schreiben la...
REWIS RS 2020, 6184
22. Juli 2010 5. Zivilsenat
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines Abschiebungshaftantrags
...418 FamFG Rn. 5).15 2. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts hält einer rechtlichen Überprüfung ebenfalls nicht stand, weil es auch in der Beschwerdeinstanz an einem ordnungsgemäßen H...
REWIS RS 2010, 4525
22. Juli 2010 V. Zivilsenat
...418 FamFG Rn. 5). 14 - 7 - 2. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts hält einer rechtlichen Über-prüfung ebenfalls nicht stand, weil es auch in der Beschwerdeinstanz an einem ordnungsgemäßen Hafta...
REWIS RS 2010, 4536
28. April 2023 11. Zivilsenat
...418 FamFG herleiten. Soweit es dort heißt, dass in der Nichtreaktion des Gerichts auf den Hinzuziehungsantrag eine konkludente Ablehnung gesehen werden könne, die die Beschwerde eröffne, ist damit erk...
REWIS RS 2023, 5532
14. Juni 2023
Popularklage, Verletzung, Freiheitsstrafe, Gefahr, Gefahrenabwehr, Behinderung, Versammlungsfreiheit, Aufenthaltsverbot, Beschwerde, Anordnung, Polizei, Zustimmung, Feststellung, Beamtenrecht, informationelle …
...418). 2Den Schwerpunkt der Popularklage bildet die Frage, ob die Einführung des Begriffs der sog. drohenden Gefahr mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. Diese Gefahrenkategorie ist zum einen a...
REWIS RS 2023, 4842
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