11. Januar 2016
Zurückschiebehaft wegen Entziehungsabsicht
...417 FamFG die Zurückschiebehaft für die Dauer von 13 Tagen im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt. Der Betroffene soll gemäß § 57 Abs. 1 AufenthG zurückgeschoben bzw. abgeschoben werden. Zum ge...
REWIS RS 2016, 17990