27. Mai 2008 3. Senat für Straf, - und Bußgeldsachen
...408b Rdn. 6). Hieraus folgt jedoch nicht, dass die Tätigkeit des nach § 408b StPO bestellten Pflichtverteidigers vergütungsrechtlich lediglich als Einzeltätigkeit nach Nr. 4302 VV zu beurteilen wäre. ...
REWIS RS 2008, 3789