18. März 2002 27.Zivilsenat
...402 BGB entsprechende Anwendung. Nach § 402 BGB ist der bisherige Gläubiger verpflichtet, dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen. Um die übergegangene Fo...
REWIS RS 2002, 4023
24. März 2009 18. Zivilsenat
...402 BGB, 836 Abs. 3 ZPO). 53. Entgegen der Auffassung der Klägerin besteht keine Veranlassung zur Entscheidung durch Urteil. Die Frage, ob die Voraussetzungen des § 311 Abs. 3 BGB vorliegen, lässt sic...
REWIS RS 2009, 4323
20. September 1999 16. Zivilsenat
...402 BGB zu erfüllen. Ist B. dieser Pflicht indessen widerspruchslos nachgekommen, folgte daraus weiterhin, dass er mit der Abtretung seiner Forderungen gegen die Beklagte durch T. einverstanden war. E...
REWIS RS 1999, 1075
15. September 2005 8. Zivilsenat
...402 BGB gebietet indessen die Auskunftserteilung im Rahmen einer Forderungsübertragung. 29Auch die Schutzbedürftigkeit des Bankkunden vermag weder eine weitergehende Auslegung einer "Vereinbarun...
REWIS RS 2005, 1815
6. September 2002 19. Zivilsenat
...402 BGB zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen geschuldeten erforderlichen Auskünfte und Unterlagen erteilt hat (s. Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rn. 2199 ff.). Denn in der Vergange...
REWIS RS 2002, 1686
29. November 2007 18. Zivilsenat
...402 BGB verbundenen umfassenden Informationspflicht (BGHZ 122, 115 = NJW 1993, 1638). § 49b Abs. 4 S. 2 BRAO enthält lediglich ein zusätzliches Abtretungsverbot. 35Im vorliegenden Fall enthält der zw...
REWIS RS 2007, 555