20. November 2020 7. Zivilsenat
...401 BGB mit auf den neuen Gläubiger übergehen; einer gesonderten Neben- oder Hilfspfändung bedarf es dazu nicht (vgl. BGH MDR 2012, 605). Neben den in § 401 BGB ausdrücklich genannten Rechten wird die...
REWIS RS 2020, 5440
24. September 2020 12. Zivilsenat
...401 BGB das Schuldnervermögen nicht berühren (BGH, Beschl. v. 10.07.2008 – IX ZR 142/07, Rn. 2, juris). Auch die Abtretungen zweier Risikolebensversicherungen des Geschäftsführers der Komplementär- Gm...
REWIS RS 2020, 12041
17. März 2008 9. Zivilsenat
...401 BGB auch der Anspruch aus der Bürgschaft vom 25.10.1996 auf die Klägerin übergegangen. Diese Abtretung sei wirksam. 7Der Bürgschaftsanspruch bestehe jedenfalls in der geltend gemachten Höhe. Es se...
REWIS RS 2008, 4923
19. September 2008 11. Zivilsenat
...401 Abs. 1 BGB) wurde dann zunächst die Klägerin Eigentümerin der Bürgschaftsurkunde. 38Die im einzelnen streitigen Ereignisse im Jahre 2003 führten jedoch zu einem Rückfall der Eigentums an die Fa. T...
REWIS RS 2008, 1871
17. August 2007 16. Zivilsenat
...401 Abs. 1 BGB gehen nämlich mit der abgetretenen Forderung auch die Hilfsrechte, die zur Durchsetzung der Forderung erforderlich sind, wie der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung, auf den neuen...
REWIS RS 2007, 2381
13. April 2017 2. Zivilsenat
...401 BGB sei zweifelhaft. Jedenfalls mangele es hier an einem schutzwürdigen Interesse des Klägers, da ihm der Verbleib der streitgegenständlichen Vorrichtung bereits bekannt sei. Zweifel hieran seien ...
REWIS RS 2017, 12403