22. August 2012 6. Senat
Verbot des künftigen Besitzes von Waffen
...40 WaffG a.F. § 40 WaffG 72 stellte eine Fortentwicklung von § 23 des Reichswaffengesetzes dar, wonach Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen verboten werden konnten, durch die eine Gefährdung der...
REWIS RS 2012, 3716