17. April 2020 3. Zivilsenat
...40 GmbHG, eine aktualisierte Gesellschafterliste zum Handelsregister einzureichen, was dann in elektronischer Form hätte geschehen müssen. 16Mit Wirkung vom 26. Juni 2017 ist § 40 Abs. 1 GmbHG – zeitg...
REWIS RS 2020, 4877
18. März 2019 3. Zivilsenat
...40 Rn. 310 ff.; OLG Köln FGPrax 2013, 272). Zudem hat der Notar beim Einreichen einer geänderten Gesellschafterliste grundsätzlich an die zuletzt im Handelsregister aufgenommene Liste anzuknüpfen, § 4...
REWIS RS 2019, 9252
15. Mai 2020 3. Zivilsenat
...40 Abs. 1 GmbHG, sondern (bloße) Ergänzungen um die Angaben, die infolge der Neufassung des § 40 GmbHG seit dem 26. Juni 2017 nach Wirksamwerden jeder Veränderung anzugeben sind. Zu diesem Zeitpunkt n...
REWIS RS 2020, 4964
24. Juni 2016 16. Zivilsenat
...40 I S. 1 GmbHG die im Handelsregister vorzulegende, geänderte Gesellschafterliste anzugeben habe, welche Person oder Gesellschafter die Gesellschaftsanteile des ausscheidenden übernommen habe. Diese ...
REWIS RS 2016, 9299
22. Oktober 2002 20. Zivilsenat
...40 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). 18Die Berufung der Kläger hat keinen Erfolg. 19I. 20Die Klage ist bereits unzulässig. Die Kläger verlangen die Unterlassung bestimmter Äußerungen gegenüber im "südb. Raum a...
REWIS RS 2002, 1083
3. April 2014 6. Zivilsenat
...40 Rn 84 m.w.N.; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Auflage 2012, § 40 Rn 18 m.w.N.). Die Beteiligungsverhältnisse stehen außer Streit. Demnach hält die Klägerin einen Geschäftsanteil im Nennwert ...
REWIS RS 2014, 9845