27. Mai 2015
einstweiliger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung, Sofortvollzug, Fahrerlaubnisentziehung, Fahreignungs-Bewertungssystem, Punktsystem, Übergangsregelung, Tattagprinzip, Bindungswirkung, Tilgungsreife, Kraftfahrt-Bundesamtmitteilung, Aufbauseminar, Teilnahmebescheinigung, …
...40 FeV n. F. nicht mehr zu speichern wären, am 1. Mai 2014 zu löschen. Im Fall des Antragstellers sind sämtliche nach altem Recht gespeicherte Eintragungen auch nach neuem Recht zu speichern. Der vom ...
REWIS RS 2015, 10528
29. Juni 2015
Fahrtenbuch, Geschwindigkeitsverstoß, Fahrtenbuchauflage, sofortige Vollziehung, Verkehrsordnungswidrigkeit, Verhältnismäßigkeit, Ermittlungsdefizit
...400,00 EUR je Monat zu Buche. Bei sechs Monaten kommen demnach 2.400,00 EUR zum Ansatz, die aber nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs zu halbieren sind, so dass letztlich ein angemessener Streitwert vo...
REWIS RS 2015, 8943
21. Dezember 2015
Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung
...40 FeV und Anlage 13 zur FeV erfolge die Bewertung der einzelnen Verkehrsverstöße nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem und ergebe beim Kläger im Fahreignungsregister einen Punktestand von derzeit in...
REWIS RS 2015, 231
19. August 2015
Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches
...400,00 EUR je Monat zu Buche. Bei sechs Monaten kommen demnach 2.400,00 EUR zum Ansatz. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde an den Bayerischen Verwaltung...
REWIS RS 2015, 6381
19. Mai 2021
Fahrtenbuchauflage, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts (44 km/h), tatsächliches Feststehen des …
...40 - BeckRS 2018, 26915). Eine Kollision mit § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO werde seitens des Antragsgegners nicht erkannt. Die Darlegung hinsichtlich der materiellen Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldandrohun...
REWIS RS 2021, 5706
7. Oktober 2020
Anordnung zur Beibringung eines medizinischen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Aufklärung der Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers
...40 Tagessätzen. Dem Kläger wurde zudem verboten, für die Dauer von zwei Monaten ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen (§ 44 StGB). 5Unter Bezugnahme auf die vorgenannten Vorfälle forderte das ...
REWIS RS 2020, 7945