14. Februar 2007 8. Zivilsenat
...40 BGB). Danach kann eine Kündigungsfrist höchstens zwei Jahre betragen. Auf diese Frist ist eine darüber hinausgehende Kündigungsfrist zu reduzieren (Münchener-Kommentar (BGB)-Reuter, Bd. 1, 5. Aufl....
REWIS RS 2007, 5209
11. Juli 2017 27. Zivilsenat
...40 BGB, weshalb die Kompetenz zur Satzungsänderung nach herrschender Auffassung einem anderen Organ als der Mitgliederversammlung zugewiesen werden kann (vgl. Beck’scher Onlinekommentar zum BGB, 42. E...
REWIS RS 2017, 8230
25. April 2001 8. Zivilsenat
...40 Personen, während das Tae Kwon Jitsu-Training von ca. 40 Vereinsmitgliedern, mit ansteigender Tendenz, wahrgenommen wird. Der Kläger war bei "Tae Kwon Jitsu" Schüler eines Herrn C2, der b...
REWIS RS 2001, 2777