6. Juni 2017 3. Senat
Gleichwertigkeit einer in Russland abgeschlossenen Zahnarztausbildung
...4.12 - juris Rn. 4).16 Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG.
REWIS RS 2017, 9908