27. Oktober 2014 22. Zivilsenat
...4 werden der Klägerin auferlegt. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 07.11.2013 (Bl. 345 der Akten) endgültig auf bis zu 650.000 € festgesetzt. 1Gemäß ...
REWIS RS 2014, 8948
7. Februar 2022 22. Zivilsenat
...41Darüber, dass 74.231,36 € dem 31-fachen Erbbauzins zum Zeitpunkt des gestellten Verlangens entsprechen, besteht zwischen den Parteien kein Streit. 424. 43Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 516, 92...
REWIS RS 2022, 8983